Jahr 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
In Zeiten der zunehmenden Angriffe auf Menschenrechte und Flüchtlingsschutz müssen der Rechtsstaat und die Rechte von Flüchtlingen verteidigt werden.
„Der Flüchtlingsschutz wird heute in Deutschland und Europa in seinen Grundfesten angegriffen und Stück für Stück demontiert. Menschenrechte, die als völkerrechtliche Errungenschaft erkämpft wurden, werden politisch relativiert, administrativ ausgehöhlt und an den Grenzen gebrochen. Schutzsuchende werden nicht mehr als Menschen mit Rechten behandelt, sondern zunehmend als Sicherheitsproblem, das abgewehrt und ausgelagert werden soll. Lagerunterbringung, Drittstaatsmodelle, alltägliche Gewalt an den Grenzen und eine Politik der Härte verschieben die Maßstäbe. Staatliche Kontrolle wird sichtbar inszeniert, während der Schutz der Menschenwürde zurücktritt.
Wir halten dagegen: Das Recht auf Asyl und der Schutz vor Zurückweisung sind nicht verhandelbar. Non Refoulement, der Zugang zu einem fairen Verfahren, der Schutz vor Entrechtung an den Grenzen sowie die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Menschenwürde gehören zum Fundament eines demokratischen Rechtsstaats. Menschenrechte kennen keine Herkunft; sie sind unteilbar. Wer sie unter dem Vorwand vermeintlicher Krisen aushebelt, um kurzfristige politische Vorteile zu erzielen, beschädigt die Demokratie und das europäische Projekt.
Wir weigern uns, die Entrechtung Schutzsuchender als neue Normalität hinzunehmen. Wir widersprechen einer Politik, die Leid und Tod an den Grenzen hinnimmt und die Aushöhlung von Recht als Handlungsfähigkeit verkauft. Rechtsbindung ist kein Hindernis. Flüchtlingsschutz ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtliche, politische und moralische Verpflichtung. Europa beschädigt seine eigene Legitimität, wenn es die Fundamente preisgibt, auf denen es nach 1945 errichtet wurde. Artikel 2 des EU-Vertrags ist keine bloße Dekoration, sondern bildet den normativen Kern der Europäischen Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte...“.
So heißt es u.a. in der sogenannten „Schmerlenbacher Erklärung“ die zum 40jährigen Bestehen von Pro Asyl verabschiedet wurde. Pro Asyl kündigt an: „Unsere Antwort auf autoritäre Anmaßungen, Entsolidarisierung und Härte lautet: Vernetzung in Deutschland und Europa statt Vereinzelung. Gemeinsame Handlungskraft statt Resignation.“
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen am Mittwoch, den 13.05.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren den Empfang des syrischen Machthabers Ahmed al Scharaa durch die Bundesregierung scharf. Selbst nach den Massakern in Syrien an Alawit*innen, Drus*innen, Kurd*innen und anderen Minderheiten empfängt die Bundesregierung einen Mann, dessen Truppen an schwersten Menschenrechtsverbrechen beteiligt sind. Bundeskanzler Merz geht davon aus, dass 80 % der etwa 900 000 syrischen Flüchtlinge wieder zurückkehren sollen.
Die Gespräche mit dem islamistischen Übergangspräsidenten drohen vor allem, eine zynische und völlig realitätsferne Rückführungsdebatte in Deutschland zu befeuern. Notwendige Kooperationen beim Wiederaufbau in Syrien müssen an klare menschenrechtliche Standards und den wirksamen Schutz von Minderheiten geknüpft werden.
Auch wenn Teile der Bundesregierung krampfhaft versuchen, ein anderes Bild zu zeichnen: Syrien ist auch über ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht sicher.
Das Signal, das die Bundesregierung mit ihren Bemühungen um Abschiebungen und mit dem Empfang von al-Scharaa an die syrische Community in Deutschland sendet, ist fatal und ausgrenzend: „Um euch loszuwerden, ist uns jedes Mittel recht.“ Diese Syrienpolitik beschädigt das Vertrauen bei Hunderttausenden von Menschen, die in Deutschland Schutz gesucht haben und längst Teil dieser Gesellschaft geworden sind.
Wir laden zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 15.04.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17 ein.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Der Deutsche Bundestag beschließt das GEAS-Anpassungsgesetz
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf. Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung. Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben. Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden. Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden.
Hintergrund zur GEAS-Reform
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden. Auch explizite Spielräume in den Verordnungen müssen national geregelt werden. Für Deutschland heißt dies, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsgesetz komplett überarbeitet werden muss.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:30 bei Caritasfachdienst Micado, Riemekestr. 86 in Paderborn ein.
Das Forum wird renoviert.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
am 11.02.2026 um 19:30 Uhr findet die nach § 8 unserer Vereinssatzung jährlich durchzuführende Jahreshauptversammlung statt, zu der der Vorstand hiermit herzlich einlädt.
Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl der Versammlungsleitung und des Protokollführers/-in
3. Bericht des Vorstands
4. Politische Bilanz des Sprechers – Perspektiven der Flüchtlingsarbeit
5. Kassenbericht des Vorstands
6. Kassenprüfungsbericht
7. Wahlen der Kassenprüfer/-innen
8. Wahl des Sprechers
9. Anträge
10. Verschiedenes
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir die laufenden Einzelfälle besprechen und aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand:
Judith Herbe (1. Vorsitzende)
Liebe Freund*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen allen Unterstützer*innen des Paderborner Flüchtlingsrats wunderschöne und entspannende Weihnachtsfeiertage. Für das neue Jahr wünschen Gesundheit und Glück. Wir werden auch im neuen Jahr viel Energie brauchen, um eine, an humanitären Grundsätzen orientierte Flüchtlingspolitik durchzusetzen.
Im Januar wird kein Monatstreffen stattfinden. Wir sehen uns dann wieder am Mittwoch, den 11. Februar 2026.
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier