Jahr 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Integrationspolitische Katastrophe: Mehr »sichere Herkunftsstaaten« – mehr Arbeitsverbote
Durch die GEAS-Reform gelten Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko, Tunesien und die Türkei neuerdings in Deutschland als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Schon bestehende Arbeitsverbote für Asylsuchende und Geduldete wurden nun auf Staatsangehörige aus diesen Ländern ausgeweitet. Hochbrisant ist vor allem die Einstufung der Türkei, die (nach Afghanistan und Syrien) mit knapp 15.000 Anträgen im vergangenen Jahr auf Platz drei der Hauptherkunftsländer Geflüchteter in Deutschland liegt. Rein formal betrachtet erfüllt sie als Beitrittskandidatin seit 1999 die Voraussetzung, ohne dass eine der Ausnahmen einschlägig wäre. Daher geht das BAMF davon aus, dass die Türkei ein »sicheres Herkunftsland« ist.
Die Einstufung eines Herkunftslandes als »sicher« bedeutet, dass den von dort geflohenen Asylsuchenden in ihrem Asylverfahren die gesetzliche Vermutung, dass sie nicht verfolgt seien, entgegensteht. Diese Vermutung zu widerlegen, gestaltet sich für sie oft als nahezu unmöglich. Zudem werden ihre Asylverfahren im beschleunigten Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen. Sie haben eine verkürzte Rechtsmittelfrist und wenn sie klagen, hat dies keine aufschiebende Wirkung, außer das Gericht ordnet dies extra an.
Das dauerhafte Arbeitsverbot für Geduldete aus nun insgesamt 17 Ländern ist integrationspolitisch eine Katastrophe. In der Praxis ist seit Jahren bekannt, dass Menschen trotz einer Ablehnung im Asylverfahren oft über Jahre hinweg in Deutschland bleiben – aus ganz unterschiedlichen Gründen wie familiäre Bindungen, Krankheit oder mangelnde Abschiebungsmöglichkeiten. Sie dauerhaft vom Arbeitsmarkt auszuschließen und zur Untätigkeit zu verdammen, ist in Zeiten des Arbeitskräftemangels unverständlich und für die betroffenen Menschen belastend und zutiefst frustrierend. Ihnen wird damit auch der Weg in die Bleiberechtsoptionen versperrt, die in der Regel eine zumindest anteilige eigenständige Lebensunterhaltssicherung voraussetzen. Ohne Arbeit ist dies unmöglich.
Unser nächstes Monatstreffen ist am Mittwoch, den 16.09.26 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Letzte Vorbereitung: Tag des Flüchtlings 2026 (Flyer hängt noch mal an)
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
In den letzten Julitagen kamen zehntausende Menschen von Marokko aus schwimmend oder über die Landgrenze in die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Über 140 Menschen starben. Eine menschliche Tragödie. Doch für Trauer ist kaum Raum, stattdessen überbieten sich EU-Politiker*innen in ihrem Ruf nach noch mehr Abschottung.
In Europa geraten Spitzenpolitiker*innen angesichts der Ereignisse in Streit, zu wichtig ist das ungebrochene Bild der Härte. Doch rasch findet man wieder Einigkeit in einer gemeinsamen Antwort: Verschärfte Abschottung. Höhere Mauern, härtere Gesetze und das Ende jeglicher Liberalität. Buchstäblich wird über Leichen gegangen, denn sie finden kaum Erwähnung. Vergessen wird auch, dass Europa mit der Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), dem Beschluss sogenannter Return Hubs außerhalb der EU und weiteren Verschärfungen im Asylbereich ohnehin gerade erst massive Verschärfungen vorgenommen hat. In Ceuta wird deutlich: Europa hat seinen menschenrechtlichen Kompass verloren.
Als die ersten Bilder die europäische Presse erreichen, und noch bevor Ursachen und Hintergründe bekannt und analysiert wurden, gehen die Wogen in Europas Regierungssitzen hoch – von Rom, über Berlin bis nach Kopenhagen. Italien setzte kurzerhand das Schengen-Abkommen mit Spanien außer Kraft. Ministerpräsidentin Georgia Meloni begründet dies damit, verhindern zu wollen, dass Menschen aus Ceuta nach Italien kommen. Wohlwissend, dass eine Weiterreise aufs spanische Festland für Migrant*innen fast unmöglich ist. Auch der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt kündigte mit Blick auf Ceuta an, die europarechtswidrigen deutschen Grenzkontrollen über September hinaus verlängern zu wollen.
Entgegen der ursprünglichen Planung, und da ein Treffen im September erst am 16. möglich ist, treffen wir uns ausnahmsweise
am Mittwoch, den 26.08.26 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Organisation und Werbung: Tag des Flüchtlings 2026 (Flyer unter "Aktuelles")
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
275 Organisationen fordern zum Umdenken im Flüchtlingsschutz auf: Es geht auch anders!
Zum Weltflüchtlingstag stellte sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ auf. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulierten sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.
Wenn sich 275 Organisationen aus der Breite der Zivilgesellschaft für einen menschenrechtsbasierten Flüchtlingsschutz zusammenschließen, sollte Berlin sehr genau hinhören. Die Entrechtung schutzsuchender Menschen trifft nicht nur die Betroffenen – sie spaltet die Gesellschaft, beschädigt den Rechtsstaat und schwächt die Demokratie. Wer Zusammenhalt will, muss Menschen- und Schutzrechte stärken statt abbauen.
Das Memorandum wird von Amnesty International, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Handicap International und PRO ASYL herausgegeben und von 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen. In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:
“Verfolgte Menschen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen am Mittwoch, den 08.07.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Tag des Flüchtlings 2026
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Mit einem Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz stellt das Bundesverfassungsgericht fest: Die 2018 geltenden Grundleistungen für Geduldete für eine Bezugsdauer von 15 Monaten waren im Wesentlichen verfassungskonform, jedoch zeitweise nicht aktuell berechnet. Seit 2018 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft, die Bezugsdauer auf bis zu 36 Monate mehr als verdoppelt. Die heutige Regelung, sowie weitere Aspekte des Gesetzes, bleiben damit verfassungsrechtlich mehr als fraglich.
Konkret stellen die Richter*innen in der Entscheidung fest, dass die Höhe der Grundleistungen – die deutlich geringer ist als bei regulären Sozialleistungen – aus ihrer Sicht für den Bezugszeitraum von 15 Monaten für Menschen mit einer Duldung verfassungskonform waren und auch die Bezugsdauer nicht zu beanstanden ist. Als klar verfassungswidrig wurde befunden, dass in einem fast dreijährigen Zeitraum (2017–2019) die Leistungen nicht angepasst wurden.
Beim Asylbewerberleistungsgesetz bleiben zu viele verfassungsrechtliche Fragen offen, um es beizubehalten. Es hat fünf Jahre gedauert, bis das Bundesverfassungsgericht über diese Vorlage entschieden hat. In dieser Zeit hat der Gesetzgeber das Asylbewerberleistungsgesetz mehrfach verschärft und den Leistungszeitraum, der in dem aktuellen Fall als noch legitim gesehen wurde, mehr als verdoppelt. Es darf kein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Politik und Verfassungsgericht geben. Anstatt mit immer neuen Verschärfungen zu experimentieren und sich darauf auszuruhen, dass Karlsruhe erst Jahre später entscheiden wird, muss die Bundesregierung die einzige eindeutig mit der Menschenwürde zu vereinbarende Entscheidung treffen: Das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen!
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen am Mittwoch, den 10.06.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
In Zeiten der zunehmenden Angriffe auf Menschenrechte und Flüchtlingsschutz müssen der Rechtsstaat und die Rechte von Flüchtlingen verteidigt werden.
„Der Flüchtlingsschutz wird heute in Deutschland und Europa in seinen Grundfesten angegriffen und Stück für Stück demontiert. Menschenrechte, die als völkerrechtliche Errungenschaft erkämpft wurden, werden politisch relativiert, administrativ ausgehöhlt und an den Grenzen gebrochen. Schutzsuchende werden nicht mehr als Menschen mit Rechten behandelt, sondern zunehmend als Sicherheitsproblem, das abgewehrt und ausgelagert werden soll. Lagerunterbringung, Drittstaatsmodelle, alltägliche Gewalt an den Grenzen und eine Politik der Härte verschieben die Maßstäbe. Staatliche Kontrolle wird sichtbar inszeniert, während der Schutz der Menschenwürde zurücktritt.
Wir halten dagegen: Das Recht auf Asyl und der Schutz vor Zurückweisung sind nicht verhandelbar. Non Refoulement, der Zugang zu einem fairen Verfahren, der Schutz vor Entrechtung an den Grenzen sowie die Bindung staatlichen Handelns an Recht und Menschenwürde gehören zum Fundament eines demokratischen Rechtsstaats. Menschenrechte kennen keine Herkunft; sie sind unteilbar. Wer sie unter dem Vorwand vermeintlicher Krisen aushebelt, um kurzfristige politische Vorteile zu erzielen, beschädigt die Demokratie und das europäische Projekt.
Wir weigern uns, die Entrechtung Schutzsuchender als neue Normalität hinzunehmen. Wir widersprechen einer Politik, die Leid und Tod an den Grenzen hinnimmt und die Aushöhlung von Recht als Handlungsfähigkeit verkauft. Rechtsbindung ist kein Hindernis. Flüchtlingsschutz ist kein Gnadenakt, sondern eine rechtliche, politische und moralische Verpflichtung. Europa beschädigt seine eigene Legitimität, wenn es die Fundamente preisgibt, auf denen es nach 1945 errichtet wurde. Artikel 2 des EU-Vertrags ist keine bloße Dekoration, sondern bildet den normativen Kern der Europäischen Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte...“.
So heißt es u.a. in der sogenannten „Schmerlenbacher Erklärung“ die zum 40jährigen Bestehen von Pro Asyl verabschiedet wurde. Pro Asyl kündigt an: „Unsere Antwort auf autoritäre Anmaßungen, Entsolidarisierung und Härte lautet: Vernetzung in Deutschland und Europa statt Vereinzelung. Gemeinsame Handlungskraft statt Resignation.“
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen am Mittwoch, den 13.05.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
PRO ASYL und Landesflüchtlingsräte kritisieren den Empfang des syrischen Machthabers Ahmed al Scharaa durch die Bundesregierung scharf. Selbst nach den Massakern in Syrien an Alawit*innen, Drus*innen, Kurd*innen und anderen Minderheiten empfängt die Bundesregierung einen Mann, dessen Truppen an schwersten Menschenrechtsverbrechen beteiligt sind. Bundeskanzler Merz geht davon aus, dass 80 % der etwa 900 000 syrischen Flüchtlinge wieder zurückkehren sollen.
Die Gespräche mit dem islamistischen Übergangspräsidenten drohen vor allem, eine zynische und völlig realitätsferne Rückführungsdebatte in Deutschland zu befeuern. Notwendige Kooperationen beim Wiederaufbau in Syrien müssen an klare menschenrechtliche Standards und den wirksamen Schutz von Minderheiten geknüpft werden.
Auch wenn Teile der Bundesregierung krampfhaft versuchen, ein anderes Bild zu zeichnen: Syrien ist auch über ein Jahr nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht sicher.
Das Signal, das die Bundesregierung mit ihren Bemühungen um Abschiebungen und mit dem Empfang von al-Scharaa an die syrische Community in Deutschland sendet, ist fatal und ausgrenzend: „Um euch loszuwerden, ist uns jedes Mittel recht.“ Diese Syrienpolitik beschädigt das Vertrauen bei Hunderttausenden von Menschen, die in Deutschland Schutz gesucht haben und längst Teil dieser Gesellschaft geworden sind.
Wir laden zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 15.04.2026 um 19:30 im Forum Ferdinandstr. 17 ein.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Der Deutsche Bundestag beschließt das GEAS-Anpassungsgesetz
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf. Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung. Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben. Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden. Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden.
Hintergrund zur GEAS-Reform
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden. Auch explizite Spielräume in den Verordnungen müssen national geregelt werden. Für Deutschland heißt dies, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsgesetz komplett überarbeitet werden muss.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:30 bei Caritasfachdienst Micado, Riemekestr. 86 in Paderborn ein.
Das Forum wird renoviert.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
am 11.02.2026 um 19:30 Uhr findet die nach § 8 unserer Vereinssatzung jährlich durchzuführende Jahreshauptversammlung statt, zu der der Vorstand hiermit herzlich einlädt.
Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl der Versammlungsleitung und des Protokollführers/-in
3. Bericht des Vorstands
4. Politische Bilanz des Sprechers – Perspektiven der Flüchtlingsarbeit
5. Kassenbericht des Vorstands
6. Kassenprüfungsbericht
7. Wahlen der Kassenprüfer/-innen
8. Wahl des Sprechers
9. Anträge
10. Verschiedenes
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir die laufenden Einzelfälle besprechen und aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand:
Judith Herbe (1. Vorsitzende)
Liebe Freund*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen allen Unterstützer*innen des Paderborner Flüchtlingsrats wunderschöne und entspannende Weihnachtsfeiertage. Für das neue Jahr wünschen Gesundheit und Glück. Wir werden auch im neuen Jahr viel Energie brauchen, um eine, an humanitären Grundsätzen orientierte Flüchtlingspolitik durchzusetzen.
Im Januar wird kein Monatstreffen stattfinden. Wir sehen uns dann wieder am Mittwoch, den 11. Februar 2026.
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier