Jahr 2025
Liebe Freund*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen allen Unterstützer*innen des Paderborner Flüchtlingsrats wunderschöne und entspannende Weihnachtsfeiertage. Für das neue Jahr wünschen Gesundheit und Glück. Wir werden auch im neuen Jahr viel Energie brauchen, um eine, an humanitären Grundsätzen orientierte Flüchtlingspolitik durchzusetzen.
Im Januar wird kein Monatstreffen stattfinden. Wir sehen uns dann wieder am Mittwoch, den 11. Februar 2026.
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Deutschland setzt UN-Aufforderung zur Versorgung eines Dublin-Flüchtlings nicht um.
Wie die Tagesschau mit Artikel vom 13.11.2025 berichtete, ist Deutschland einer Aufforderung des UN Sozialausschusses von Mitte Oktober bislang nicht nachgekommen, einem syrischen Flüchtling in Thüringen während eines vor dem Ausschuss laufenden Individualbeschwerdeverfahrens eine grundlegende Versorgung auf Existenzsicherungsniveau zu gewähren. Der zugrundeliegende Fall betreffe einen 20-jährigen Syrer, dessen Asylantrag als unzulässig abgelehnt wurde, weil nach der Dublin III Verordnung Malta zuständig sei. Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die den Mann rechtlich vertrete, seien ihm sämtliche Sozialleistungen gestrichen worden und er habe seine Unterkunft verlassen müssen. Nach Recherchen des ARD-Hauptstadtstudios würden das Auswärtige Amt, das Bundesarbeitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium die UN Aufforderung zwar „intensiv“ prüfen, hätten sie jedoch bislang nicht umgesetzt und würden jeweils auf Zuständigkeitsfragen verweisen. Der für Unterbringung und Versorgung des Betroffenen zuständige Ilm Kreis in Thüringen habe erklärt, ohne Weisung von Bund oder Land nicht tätig werden zu können. Während die beteiligten Ministerien die vorläufige Anordnung des UN-Ausschusses als nicht rechtsverbindlich, sondern viel mehr als Empfehlungen, denen „eine hohe menschenrechtspolitische Autorität“ zukomme, einstufen würden, erkläre die UN selbst in ihren Regularien, dass von den Unterzeichner-Staaten erwartet wird, dass sie vorläufige Maßnahmen befolgen. Das ist nichts anderes als Zuständigkkeits-Ping-Pong auf dem Rücken von Flüchtlingen.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 10.12.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
KOMM-AN Mittel 2026
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
mit den am 28. Oktober 2025 veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden wegen rechtswidriger Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Damit stellt das Gericht erneut klar: Die Behörden müssen sich an Recht und Gesetz halten. Niemand darf ohne richterliche Anordnung in Haft genommen werden. Diese Beschlüsse und deren Veröffentlichung in einer Pressemitteilung durch das Bundesverfassungsgericht selbst sind ein deutliches Warnsignal in Richtung Behörden und Gerichte.
In der Umsetzung von GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) droht eine massive Ausweitung von Abschiebungshaft – und damit droht auch die Fortsetzung der rechtswidrigen Praxis, Menschen zu inhaftieren, bevor dies per richterlichem Beschluss angeordnet wurde. Das höchste deutsche Gericht sieht sich gezwungen, diesen rechtsstaatlichen Grundsatz zu betonen. Wir erleben auch in Paderborn, dass sehr schnell Abschiebehaft verhängt wird. So, als wäre Freiheitsentzug bei Geflüchteten etwas völlig Normales.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen,
am Mittwoch, den 12.11.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Planung: Blick auf das Jahr 2026
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
eine von FragDenStaat veröffentlichte interne Weisung des Auswärtigen Amtes offenbart: Härtefälle sollen nur auf dem Papier existieren.
Die Bundesregierung verkauft eine humanitäre Ausnahme, die in Wahrheit nie greifen soll. Das zeigt die öffentlich gewordene Weisung schwarz auf weiß. Selbst eine Trennung kleiner Kinder von ihren Eltern wird erst nach fünf Jahren als Härtefall eingestuft – Kinder ab drei Jahren müssen sogar zehn Jahre Trennungszeit erleiden, damit ihre Situation als schlimm genug eingestuft wird. Diese sogenannten humanitären Ausnahmen haben ihren Namen nicht verdient.Das widerspricht den Versprechen, die die Bundesregierung während der Verhandlungen zum Gesetz gemacht hat. Das Gesetz bricht das Grund- und Menschenrecht auf Familieneinheit, selbst in Härtefällen!
Härtefallregelung so formuliert, dass sie wirkungslos bleibt
Die Härtefallregelung wurde in dem „Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten”, das seit dem 25. Juli 2025 in Kraft ist, als Auffangregelung verkauft – doch die nun öffentlich gewordene Weisung zeigt: Sie bleibt völlig wirkungslos. Denn das Ministerium formuliert so viele Bedingungen, dass im Endeffekt fast jeder Fall abgelehnt werden kann:
Wenn die langen Trennungszeiten nicht erfüllt sind, sollen nur singuläre Einzelschicksale berücksichtigt werden. Schwerwiegende Situationen, die viele Menschen betreffen, werden ignoriert, allein aus dem Grund, dass sie nicht nur eine Einzelperson betreffen. Als Beispiele für einen Härtefall werden „schwere, nur im Bundesgebiet zu behandelnde Krankheiten“ und „in Kürze bevorstehender Tod“ genannt. Selbst der Umstand, dass Kleinkinder ohne ihre Eltern im Ausland sind, sei „nicht per se ausreichend“. Zudem gibt es zahlreiche Gründe, die eine Ablehnung ermöglichen, etwa die Unterstellung, die Familie habe sich absichtlich getrennt.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen,
am Mittwoch, den 08.10.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Auswertung „30 Jahre Flüchtlingsrat“
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
PRO ASYL und das Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte haben Strafanzeige gegen zwei deutsche Bundesminister gestellt: Der Bundesminister des Auswärtigen, Johann Wadephul, und der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, haben sich nach Ansicht der Organisationen des Straftatbestands der Aussetzung und der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, weil sie zugelassen haben, dass Afghan*innen von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, obwohl sie eine Aufnahmezusage für Deutschland haben.
Pakistan hat Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell sind noch um die 2.000 Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan.“Seit genau vier Jahren herrschen die Taliban mit brutaler Gewalt. Den von den pakistanischen Behörden abgeschobenen Afghanen und Afghaninnen drohen willkürliche Inhaftierung, Misshandlungen oder gar Hinrichtungen. Diese Abschiebungen und die Gefährdung der Menschen sind Resultat deutschen Regierungshandelns. Statt den Menschen endlich die durch die Aufnahmezusagen versprochenen Visa zu erteilen, haben die deutschen Verantwortlichen sie immer weiter hingehalten – obwohl das Risiko der Abschiebungen bekannt war.
Ehemalige afghanische Ortskräfte deutscher Regierungsorganisationen sind durch die Taliban besonders gefährdet. Die Taliban betrachten sie als Feinde, an denen sie sich rächen wollen.
Wir freuen uns auf euch am 25.09. zu „30 Jahre Flüchtlingsrat“ im Theatertreff. Gerne den Flyer weiterreichen.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen,
am Mittwoch, den 10.09.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
30 Jahre Flüchtlingsrat: 25.09.25 - letzte Planung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Obwohl der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen Taliban-Anführer erlässt, sucht die Bundesregierung den diplomatischen Dialog mit genau diesen. Zum ersten Mal unter der neuen Bundesregierung gab es einen Abschiebeflug nach Kabul. 81 Menschen wurden nach Afghanistan abgeschoben, trotz Menschenrechtsverletzungen und Elend vor Ort. Abschiebungen nach Afghanistan sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Taliban herrschen dort mit brutaler Gewalt wie Auspeitschungen und Hinrichtungen für Verstöße gegen ihre Sittenregeln. Zudem ist auch die humanitäre Situation in dem Land katastrophal. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.
MASSENABSCHIEBUNGEN AUS NACHBARLÄNDERN VERSCHÄRFEN DIE LAGE
Die eh schon äußerst schwierige humanitäre Lage wird noch dadurch erschwert, dass seit einiger Zeit die Nachbarländer Pakistan und Iran die dort lebenden Afghan*innen massiv unter Druck setzen, nach Afghanistan auszureisen und auch massenhaft Abschiebungen durchführen.
Von September 2023 bis Januar 2024 verließen mehr als 800.000 afghanische Staatsangehörige Pakistan in Richtung Afghanistan; viele von ihnen wurden in Pakistan geboren oder lebten dort schon seit Jahrzehnten. Davon gaben 85 % an, aus Angst vor einer Verhaftung geflohen zu sein. Mehr als 38.000 Menschen wurden nach Festnahmen nach Afghanistan abgeschoben. Im Rahmen einer neuen Abschiebewelle seit Anfang April 2025 verließen nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) bis zur Mitte des Monats mehr als 127.000 afghanische Staatsangehörige Pakistan nach Afghanistan; davon seien 26.000 Menschen abgeschoben worden.
Insgesamt leben in der Region schätzungsweise 9 Millionen vertriebene Afghan*innen, was global eine der größten Vertreibungssituationen darstellt.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen,
am Mittwoch, den 13.08.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
30 Jahre Flüchtlingsrat: 25.09.25 - letzte Planung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
das Kabinett hat über den von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf abgestimmt, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für „zunächst zwei Jahre“ komplett auszusetzen. Dieses Familienzerstörungsgesetz ist eine Katastrophe für die Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind. Mütter, Väter und Kinder müssen weiterhin in Gefahr und Angst leben, ihre Familien bleiben zerrissen. Mit der Aussetzung des Familiennachzugs schließen CDU und SPD legale und sichere Fluchtwege. Es ist eine Katastrophe für die betroffenen Familien.
Schon jetzt dauert der Familiennachzug unverhältnismäßig lang. Bei den meisten Auslandsvertretungen betragen schon die Wartezeiten zur Visumantragstellung ein bis zwei Jahre, weitere Wartezeiten folgen. Wird der Familiennachzug nun komplett ausgesetzt, werden Familien völlig zerstört, denn nach der Aussetzung wird sich ein großer Antragsstau aufgebaut haben.
Auf die jetzt schon unmenschliche langen Wartezeiten soll nun die komplette Aussetzung folgen. Die Folgen: Isolation, psychische Belastung, erschwerte Integration sowie Lebensgefahr für die zurückgebliebenen Familienmitglieder. Einzige Ausnahmen sollen Härtefälle bleiben. Diese sind jedoch den Behörden gegenüber extrem schwer zu begründen und durchzusetzen.
Aus dem Entwurf geht hervor, dass es keine Stichtagsregelung geben soll. Das würde bedeuten, dass die Bearbeitung laufender Anträge für zwei Jahre ausgesetzt wird, womit das Rückwirkungsverbot verletzt würde.
Hintergrund:
Eine Person erhält subsidiären Schutz (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 Aufenthaltsgesetz), wenn zwar keine Flüchtlingseigenschaft vorliegt, aber ernsthafter Schaden im Herkunftsland droht, zum Beispiel: Todesstrafe oder Hinrichtung, Folter oder unmenschliche beziehungsweise erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson aufgrund willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen,
am Mittwoch, den 11.06.2025 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
30 Jahre Flüchtlingsrat: 25.09.25 - aktuell
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Zwei Meldungen der letzten Woche verdeutlichen den politisch-moralischen Tiefpunkt der neuen „Fortschrittskoalition“.
Die Bundesregierung verkündet einen Aufnahmestopp von afghanischen Flüchtlingen aus Pakistan.
Es ist eine Schande, wenn jetzt die letzten Rettungsflieger für bedrohte Afghaninnen und Afghanen eingestellt werden sollten. Die Bundesregierung selbst hat ihre Gefährdung festgestellt. Wenn die Menschen nicht aufgenommen werden, liefert Deutschland sie letztlich den Taliban aus, denn in Pakistan werden sie aller Wahrscheinlichkeit nach nicht bleiben können – und eine Rückkehr oder Abschiebung nach Afghanistan kann für die Menschen Folter oder gar den Tod bedeuten.
Noch Innenministerin Nancy Faeser zeigte sich nach ihrem Syrienbesuch hocherfreut, dass die syrische Übergangsregierung Zusagen zur Rücknahme von syrischen „Straftätern“ getätigt habe. Damit werden dann künftige Abschiebungen nach Syrien vorbereitet. Die aktuell diskutierten Pläne des Bundesinnenministeriums, geflüchteten Syrer*innen „Erkundungsreisen“ nach Syrien unter bestimmten strengen Voraussetzungen zu ermöglichen, ist total verfrüht. Syrien ist kein stabiles Land. Jegliche Debatte über eine Rückkehr ist realitätsfern.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 14. Mai um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen
Einzelfallberatung
Weitere Planung 30 Jahre Flüchtlingsrat
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche zeigen: In der künftigen Koalition drohen Menschenwürde, Menschlichkeit und Menschenrechte unter die Räder zu kommen. Recht wird zur Seite geschoben, absehbare Rechtsbrüche werden teils mit Formelkompromissen kaschiert.
Künftig sollen auch Asylsuchende an den bundesdeutschen Grenzen zurückgewiesen werden, wohl in Absprache mit den Nachbarstaaten. Laut Europarecht dürfen Asylsuchende aber nicht an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden. Das geplante Vorgehen unterläuft damit den Rechtsstaat. SPD und Union wollen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte erneut vollständig aussetzen. Das ist für die Betroffenen dramatisch und menschenrechtlich inakzeptabel, da ein Zusammenleben mit der Familie aufgrund der drohenden Gefahren im Herkunfts- oder einem Drittland meist unmöglich ist. Die Folge: zerrissene Familien. Schutzberechtigte werden über lange Zeiträume von ihren Angehörigen getrennt und ihres Rechts auf Familienleben beraubt.
Aufnahmeprogramme sollen enden: Deutschland darf bedrohte Afghan*innen nicht im Stich lassen! Damit wird die letzte Rettungslinie für Menschenrechtsverteidiger*innen zum Beispiel aus Afghanistan gekappt. Es gibt außer Aufnahmeprogrammen und dem Familiennachzug faktisch keine sicheren Fluchtmöglichkeiten – beide sollen nun massiv eingeschränkt werden.
Aus Rettungsflügen sollen nun Abschiebeflüge werden. Nach Kabul sollen regelmäßige Abschiebeflüge stattfinden. Möglich wird das absehbar nur durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit dem Taliban-Regime. Die Sondierer*innen insistieren zudem auf Abschiebungen nach Syrien.
Die stigmatisierende Bezahlkarte soll flächendeckend durchgesetzt werden. „Umgehungen sollen unterbunden werden”. Das klingt wie eine Warnung an die Zivilgesellschaft – es droht möglicherweise eine Kriminalisierung humanitärer Tausch-Initiativen.
Das Recht auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebungshaftfällen soll nun wieder abgeschafft werden – obwohl sich bei juristischen Überprüfungen rund 50 Prozent aller Haftbeschlüsse als rechtswidrig erweisen.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 09. April um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Asyl- und migrationspolitische Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen
Einzelfallberatung
Weitere Planung 30 Jahre Flüchtlingsrat
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Obdachlos per Gesetz? In Baden-Württemberg wurde eine geflüchtete Frau aus einer Gemeinschaftsunterkunft heraus bei Minustemperaturen auf die Straße gesetzt. Grundlage dafür ist eine von der Ampelregierung beschlossene Leistungsstreichung. Das Sozialgericht Karlsruhe befand in einer Eilentscheidung: Das ist verfassungs- und europarechtswidrig.
Mitte Februar setzte eine der reichsten Kommunen Deutschlands eine junge, geflüchtete Frau bei Minustemperaturen auf die Straße. Ihr wurde jegliche soziale Unterstützung und sogar das Nutzungsrecht für ihr Zimmer in der Gemeinschaftsunterkunft entzogen. Das Sozialamt begründete den Rauswurf damit, dass sich die Frau nach Kroatien begeben müsse, in das für ihr Asylverfahren zuständige Land. Hintergrund ist eine entsprechende Regelung aus dem so genannten Sicherheitspaket, das am 31.Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Rechtlich unhaltbare Gesetze durchzusetzen, die lediglich populistische Forderungen nach harter Migrationspolitik bedienen sollen, ist eine erfolglose Strategie. Mit harter Migrationspolitik den Aufstieg der extremen Rechten aufhalten zu können ist eine Illusion.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat binnen weniger Stunden über die eingereichte Klage entschieden. Es erklärte am 19. Februar 2025 mit deutlichen Worten, dass es den Leistungsausschluss sowohl für verfassungs- als auch für europarechtswidrig hält. Nach dem Richterspruch konnte die Geflüchtete in die Unterkunft zurückkehren.
In den vergangenen Monaten häuften sich Fälle, in denen Sozialämter Leistungskürzungen für Geflüchtete auf Grundlage des Sicherheitspakets beschlossen. Diese Kürzungen wurden im Anschluss von Gerichten ausnahmslos abgeschmettert.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 12. März um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Nach der Wahl: Erste Einschätzungen zu migrationspolitischen Folgen
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
am 19.02.2025 um 19:30 Uhr findet die nach § 8 unserer Vereinssatzung jährlich durchzuführende Jahreshauptversammlung im Forum Ferdinandstr. 17 statt, zu der der Vorstand hiermit herzlich einlädt.
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl der Versammlungsleitung und des Protokollführers/-in
3. Bericht des Vorstands
4. Politische Bilanz des Sprechers
5. Kassenbericht des Vorstands
6. Kassenprüfungsbericht
7. Vorstandswahlen
8. Wahlen der Kassenprüfer/-innen
9. Wahl des Sprechers
10. Anträge
11. Verschiedenes/Perspektiven
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir die laufenden Einzelfälle besprechen und aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand:
Judith Herbe ( 1. Vorsitzende )
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
es macht einen fassungslos, dass einige ranghohe Politiker*innen kurz nach dem Sturz von Assad Rückkehr syrischer Geflüchtete fordern. Angesichts des anhaltenden Chaos und der Gewalt in Syrien sind diese Rückkehrforderungen unrealistisch, gefährlich und unverantwortlich. Zudem verunsichert die Debatte die syrische Community in Deutschland. Geflüchtete dürfen nicht für den Wahlkampf instrumentalisiert werden.
Die reflexartigen Debatten über Rückkehr und Abschiebungen nach Syrien lenken von den dringend notwendigen Hilfsmaßnahmen, auch humanitären ab. Nur eine Politik, die auf den Prinzipien der Menschenrechte, der Solidarität und der internationalen Verantwortung setzt, wird den Herausforderungen der syrischen Krise gerecht. Syrien bleibt ein instabiles Land. Bewaffnete Gruppen kontrollieren weite Teile, und es gibt weder funktionierende staatliche Strukturen noch eine sichere Infrastruktur. Eine Rückkehr unter diesen Bedingungen ist riskant und auch lebensgefährlich.
Deutschland sollte bei Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützen
Deutschland hat nun die Möglichkeit, seine humanitäre Rolle zu stärken und Verantwortung zu übernehmen. Besonders mit seiner umfangreichen Expertise bei der Aufarbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann Deutschland einen entscheidenden Beitrag leisten.
Allen Freund*innen und Unterstürzer*innen des Flüchtlingsrats einen guten Start ins neue Jahr.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 08.01.2025 um 19:30 Uhr ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Vorbereitung Jahreshauptversammlung
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier