Jahr 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Der Deutsche Bundestag beschließt das GEAS-Anpassungsgesetz
Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen neu zu schaffende Sekundärmigrationszentren für Flüchtlinge vor dem Asylverfahren (Dublin-Fälle) und für Flüchtlinge, die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt sind, sowie neue Verlassensverbote für Aufnahmeeinrichtungen, eine ausgeweitete Asylverfahrenshaft und die umfassende Umsetzung von Grenzverfahren – alles deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Die Inhaftierung von Schutzsuchenden wird von der Ausnahme zu Regel, obwohl ein Staat die Bewegungsfreiheit von Menschen nur in Ausnahmefällen beschränken darf. Vieles von dem, was nun in Deutschland in Gesetzesform gegossen werden soll, existiert seit Jahren als Blaupause in Griechenland. Nun drohen Aspekte aus dem EU-Labor Ägäis auch in Deutschland: Entrechtung, Isolation und Verzweiflung. Ein Leben hinter verschlossenen Türen hat desaströse Auswirkungen auf diese Menschen, die nichts verbrochen haben. Mit dem Umsetzungsgesetz hat sich die Bundesregierung für eine maximal restriktive Umsetzung zu Lasten von Schutzsuchenden entschieden. Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden.
Hintergrund zur GEAS-Reform
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde 2024 auf EU-Ebene verabschiedet und kommt ab dem 12. Juni 2026 in den EU-Mitgliedstaaten in Anwendung. Während die Verordnungen der Reform grundsätzlich direkt anwendbar sind, muss die Aufnahmerichtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden. Auch explizite Spielräume in den Verordnungen müssen national geregelt werden. Für Deutschland heißt dies, dass das deutsche Asyl- und Aufenthaltsgesetz komplett überarbeitet werden muss.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:30 bei Caritasfachdienst Micado, Riemekestr. 86 in Paderborn ein.
Das Forum wird renoviert.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelles
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
am 11.02.2026 um 19:30 Uhr findet die nach § 8 unserer Vereinssatzung jährlich durchzuführende Jahreshauptversammlung statt, zu der der Vorstand hiermit herzlich einlädt.
Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Wahl der Versammlungsleitung und des Protokollführers/-in
3. Bericht des Vorstands
4. Politische Bilanz des Sprechers – Perspektiven der Flüchtlingsarbeit
5. Kassenbericht des Vorstands
6. Kassenprüfungsbericht
7. Wahlen der Kassenprüfer/-innen
8. Wahl des Sprechers
9. Anträge
10. Verschiedenes
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir die laufenden Einzelfälle besprechen und aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand:
Judith Herbe (1. Vorsitzende)
Liebe Freund*innen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen allen Unterstützer*innen des Paderborner Flüchtlingsrats wunderschöne und entspannende Weihnachtsfeiertage. Für das neue Jahr wünschen Gesundheit und Glück. Wir werden auch im neuen Jahr viel Energie brauchen, um eine, an humanitären Grundsätzen orientierte Flüchtlingspolitik durchzusetzen.
Im Januar wird kein Monatstreffen stattfinden. Wir sehen uns dann wieder am Mittwoch, den 11. Februar 2026.
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier