Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freund*innen,
Bundesregierung beschließt größte Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten
Die Bundesregierung hat mit dem beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) die größten Asylrechtsverschärfungen seit Jahrzehnten beschlossen, es droht Haft von Familien und Kindern. Der Entwurf überschreitet die von der Europäischen Union geforderten Mindeststandards erheblich, entrechtet Geflüchtete massiv und verhindert faire Asylverfahren. Obwohl die EU-Vorgaben bereits eine deutliche Verschärfung der Asylpraxis vorsehen, geht der deutsche Gesetzentwurf noch weiter und führt unter dem Deckmantel der GEAS-Umsetzung neue Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung und De-facto-Inhaftierung von Schutzsuchenden ein. Es drohen geschlossene Zentren, wie es sie bisher in Deutschland noch nicht gibt: Die Flüchtlinge dürfen diese nicht verlassen, teilweise nur, weil sie aus einem bestimmten Herkunftsland kommen. Besonders besorgniserregend ist, dass durch diese Maßnahmen auch Kinder während ihres Asylverfahrens eingesperrt werden könnten. Schutzsuchende sollen durch Maßnahmen wie die sogenannte Asylverfahrenshaft massiven Freiheitsbeschränkungen unterworfen werden, die mit internationalen Menschenrechtsstandards nicht vereinbar sind.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 11. Dezember um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Verschiedenes (Fortsetzung des Coaching nach Wegfall der Mittel?)
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW und die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung in NRW machen in einem Positionspapier auf die Kürzungen im Förderprogramm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ und deren schwerwiegende Auswirkungen auf die Rechte und den Schutz von Flüchtlingen in NRW aufmerksam. Im Haushaltsentwurf 2025 der Landesregierung ist vorgesehen, dem Förderprogramm etwa 7 Millionen Euro zu streichen. Dagegen sollen Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro für den Ausbau der Landeseinrichtungen von aktuell 57 auf 75 Unterkünfte bereitgestellt und über 12 Millionen Euro für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende investiert werden. Konkret will die Landesregierung die Förderung der Asylverfahrensberatung (AVB) in Landeseinrichtungen streichen, was dazu führen würde, dass in etwa zwei Drittel der Einrichtungen keine Beratung mehr angeboten würde. Als Ersatz soll künftig die bundesweite AVB dienen. Geplant ist auch die Streichung der AVB für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW ist integraler Bestandteil der nordrhein-westfälischen Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030. Noch im August 2023 wurde die Laufzeit des Förderkonzepts bis Ende 2027 verlängert. Im aktuellen Entwurf des NRW-Haushaltsplans 2025 findet das Programm jedoch keine Berücksichtigung mehr. Durch die Streichung der Fördermittel sind in ganz NRW mehr als 6000 ehrenamtliche Maßnahmen bedroht. Wir sind als Paderborner Flüchtlingsrat ebenfalls massiv betroffen. Uns gehen jährliche Fördermittel von über 7.000 Euro verloren.
Die Freie Wohlfahrtspflege hat für Mittwoch, den 13.11.24 zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die Kürzungen im Landeshaushalt 2025 aufgerufen. Der Protestmarsch beginnt um 10:30 am Düsseldorfer Hauptbahnhof und endet vor dem Landtag.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 13. November um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Auf der Wahlparty der AfD Brandenburg wurden am Sonntag in “lustiger” Partystimmung Deportationsphantasien zur Schau gestellt. Genau diese Pläne verursachten nach Bekanntwerden durch die correctiv-Recherchen Anfang des Jahres noch die „größte Protestwelle in der Geschichte der Bundesrepublik“ und die AfD sackte in den Umfragewerten bis auf 15 Prozent ab. Auch ein Video von Jugendlichen auf Sylt, die rassistische Parolen skandierten, traf in Politik und Zivilgesellschaft auf einen Sturm der Entrüstung.
Mit dem Slogan einer millionenfachen Abschiebung sind Flüchtlinge und die gesamte Migrationsgesellschaft gemeint. Dass die Menschenverachtung für die AfD nun hemmungslos als Partygag fungiert, zeigt, wie normalisiert der rechtsextreme Diskurs mittlerweile ist. Rechtspopulistische Narrative sind in der Mitte der Gesellschaft angekommen und werden zum Teil von den demokratischen Parteien übernommen.
Menschenfeindliche Stimmen und rechtswidrige Vorschläge prägen seit Monaten den Diskurs um Flucht und Migration. Der Flüchtlingsrat warnt vor einer Gewöhnung an rassistische Parolen und Forderungen und kritisiert deren Einfluss auf die aktuelle Politik. Beispiele sind der geplante Leistungsentzug für sogenannte Dublin-Fälle oder die europarechtswidrigen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen, die nun im Schnellverfahren in Gesetze gegossen werden sollen.
Berauscht von den Wahlerfolgen in den letzten drei Landtagswahlen und dem Nacheifern flüchtlingsfeindlicher Inhalte durch CDU und Ampel-Koalition geht die AfD augenscheinlich von einer gesellschaftlichen Stimmung aus, in der man offen Menschenfeindlichkeit zeigen und feiern kann. Wir fordern Politik und Gesellschaft auf, vehement und geschlossen dagegen vorzugehen. Wir dürfen uns niemals an Entmenschlichung ganzer Gesellschaftsgruppen und offene Volksverhetzung gewöhnen.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 09. Oktober um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Auswertung Tag des Flüchtlings - Mittelmeermonologe
Einzelfallberatung
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Drei Tote und acht zum Teil sehr schwer verletzte Menschen – der Flüchtlingsrat trauert um die Opfer von Solingen. Dass ein „Festival der Vielfalt“, dies war das Motto des Solinger Stadtfestes, zum Ziel eines islamistischen Attentats wurde, erschüttert uns alle, die wir für eine demokratische und offene Gesellschaft einstehen.
Islamistische Gewalt greift unsere Werte und unsere Freiheit an. Ein friedliches und zukunftsfähiges Zusammenleben ist nur miteinander möglich. Der Attentäter von Solingen wollte genau dies verhindern.
Der Flüchtlingsrat erinnert daran: Flüchtlinge suchen oft genau vor der islamistischen Gewalt Schutz, der wir in Solingen begegnet sind. Und wir fordern: Gegen islamistische Terroristen muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats vorgegangen werden.
Wer vor Terror, Gewalt und Verfolgung flieht, braucht Schutz. Zurzeit werden jedoch Stimmen laut, die ein Ende der Flüchtlingsaufnahme aus Afghanistan und Syrien fordern. Bundesdeutsche Grenzen sollen geschlossen und Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien forciert werden. Der „Jetzt reicht es“- Vorschlag des CDU- Parteichefs Friedrich Merz ist eindeutig verfassungswidrig und mit dem EU-Recht unvereinbar. Er verstößt zudem gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, ist zutiefst unmenschlich und spaltet unsere Gesellschaft.
Die politischen Verantwortlichen in der demokratischen Mitte dürfen nicht in einen Überbietungswettbewerb mit den Rechtsextremen und Völkischen eintreten. Es ist unerträglich, Schutzsuchende aus Afghanistan und Syrien unter einen Generalverdacht zu stellen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Geflüchtete aus diesen beiden Herkunftsländern. Ein Attentäter, der vermutlich im Auftrag des IS (Islamischer Staat) gemordet hat, kann und darf diese Menschen nicht diskreditieren. Aus der Ampel- Koalition und der CDU/CSU kommt die Forderung, nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Das Völkerrecht verbietet eindeutig jegliche Abschiebungen in diese Herkunftsstaaten. In beiden Ländern drohen Folter und unmenschliche Strafen. Das Folterverbot gilt absolut und für jeden.
Eine Welt, in der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte erodieren, ist das Ziel von Islamisten und Rechtsextremisten. Die Toten und Verletzten waren noch nicht geborgen, da setzten bereits die Instrumentalisierungsversuche der Rechtsextremisten und Völkischen ein. Wir müssen nun zusammenstehen und gemeinsam für unsere Freiheitsrechte eintreten.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 11. September um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Lageeinschätzung nach Solingen
Einzelfallberatung
Vorbereitung Tag des Flüchtlings am 26.09.24
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
PRO ASYL und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben gemeinsam mit einer schutzsuchenden Familie vor dem Sozialgericht Hamburg einen Erfolg gegen die restriktiven Beschränkungen der Bezahlkarte erzielt. Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig. Mit der Entscheidung ist ein Schritt mehr getan, um das menschenwürdige Leben schutzsuchender Menschen in Deutschland zu sichern.
Das Hamburger Amt für Migration darf sich nach der sozialgerichtlichen Entscheidung nicht auf die Beschlussempfehlung der Ministerpräsident*innenkonferenz berufen, die im Juni dieses Jahres eine Bargeldbeschränkung von 50 Euro pro Person vereinbart hatte. Das Gericht spricht der Familie zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu.
Die Bezahlkarte in Hamburg erschwert den Alltag der Betroffenen massiv. Geflüchtete können sich kaum angemessen versorgen. Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte. Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung. Die Entscheidung zeigt auch, welcher bürokratischer Irrsinn auf die Kommunen zukommt, die eine Bezahlkarte einführen wollen.
Hamburg startete im Februar 2024 als erstes Bundesland mit der Bezahlkarte in Form der Hamburger SocialCard. Das Sozialgericht Hamburg stellt nun klar, dass das Hamburger Amt für Migration sich bei der Festlegung der Bargeldobergrenze nicht ohne Prüfung des Einzelfalles am empfehlenden Beschluss der Ministerpräsident*innenkonferenz orientieren darf.
Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen. PRO ASYL und die GFF gehen mit weiteren Verfahren gegen restriktive Bezahlkartenregelungen vor, die den grundrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum schutzsuchender Menschen missachten.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 14. August um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Vorbereitung Tag des Flüchtlings am 26.09.24
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Juli 2024 (kein Monatstreffen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Am 9. Juni wird ein neues Europaparlament gewählt. Die Wahl wird auch dafür wegweisend sein, ob fliehende Menschen künftig Schutz in der EU finden oder nicht. Ertrinken lassen oder aus Seenot retten? Stacheldraht oder Willkommenskultur? Deals mit Autokraten oder legale Zugangswege? Bei all diesen wichtigen Fragen zum Umgang mit Schutzsuchenden spielt die EU und damit auch das Europaparlament eine entscheidende Rolle. Deswegen ist die Europawahl 2024 von großer Bedeutung. Wer fliehende Menschen schützen will, der muss am 9. Juni wählen gehen!
Das Europaparlament ist gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, vertreten im Rat der Europäischen Union, Gesetzgeber und entscheidet über neues europäisches Recht. Kurz vor der Europawahl hat das aktuelle Parlament eine fatale Entscheidung getroffen und mit den Stimmen der konservativen, liberalen und der Mehrheit der sozialdemokratischen Fraktionen für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems gestimmt. Auf europäischer Ebene stimmten die Fraktionen der Grünen und Linken mehrheitlich dagegen. Die deutsche Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP unterstützte die
DIE EU BRAUCHT STARKE STIMMEN FÜR DEN FLÜCHTLINGSSCHUTZ
Damit wird es ab 2026 noch mehr Haft und Schnellverfahren an den Außengrenzen geben und es werden weitere menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen geschlossen werden. Die grundlegenden Einschnitte ins Recht auf Asyl werden auch für Geflüchtete in Deutschland spürbar werden. Wie leider zu erwarten war, geben sich einige Mitgliedstaaten schon jetzt nicht mit den kommenden Verschärfungen zufrieden, sondern fordern, dass sich die EU ganz aus dem Flüchtlingsschutz zurückzieht.
Der Kampf um den Flüchtlingsschutz, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit wird also nach der Europawahl weitergehen. Umso wichtiger ist, dass starke Stimmen für die Rechte geflüchteter Menschen ins Europaparlament gewählt werden.
Wir laden ein zum nächsten Monatstreffen
am Mittwoch, den 12.06.24 um 19:30 ins Forum Ferdinandstr. 17 in Paderborn
Vorschlag zur Tagesordnung:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Tag des Flüchtlings - aktueller Stand
Verschiedenes
Herzliche Grüße
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
im Jahr 2023 registrierte die Polizei 2378 politisch motivierte Angriffe auf Flüchtlinge, damit fast doppelt so viele wie in 2022. Dies ergab die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der LINKEN. Dabei ging es u.a. um 300 Gewaltdelikte mit 219 verletzten Menschen. Auch die Angriffe auf Asylunterkünfte nahmen deutlich zu. Für 2023 nennt die Polizeistatistik 180 Fälle und zehn Verletzte. 2022 waren es 121 Fälle. Laut der anfragenden Linken-Politikerin Bünger sei verstärkt zu beobachten, "dass nicht nur die AfD und andere extrem rechte Kräfte unverhohlen gegen Geflüchtete hetzen und ihre Menschenverachtung auf die Straßen tragen", sondern auch von anderen Parteien werde Stimmung gegen Asylsuchende gemacht.
Wie ist es aber nun um die, mit der Ausländergesetzgebung beauftragte, ausführenden Verwaltung bestellt. Wenn man sich einige ablehnende Stellungnahmen der Paderborner Ausländerbehörde anschaut, gewinnt man den Eindruck, hier wird schon in vorauseilendem Gehorsam formuliert. Es wird nichts, aber auch so gut wie gar nichts zugunsten von Geflüchteten gedacht. Selbst gute Integration wird mit negativen Adjektiven belegt. Besonders krass wird das derzeit im Falle des irakischen Ehepaars deutlich. Wir haben auch erhebliche rechtsstaatliche Zweifel am Vorgehen der Behörde. Durch den - rechtswidrigen (Verwaltungsgericht Minden) - Entzug der Arbeitserlaubnis wurden Fakten geschaffen, die jetzt dazu genutzt werden, den Anspruch auf Aufenthalt zu versagen. Wenn das Schule macht, ist man künftig der Willkür der Ausländerbehörde ausgesetzt.
Der Paradigmenwechsel in Paderborn hat natürlich Gründe. Der jetzige Abteilungsleiter hat als Sachbearbeiter bereits eine Pfarrerin wegen Beihilfe zur Flucht angezeigt, weil sie Kirchenasyl gewährt hat.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 15. Mai um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Tag des Flüchtlings 2024
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
PRO ASYL und alle Landesflüchtlingsräte lehnen die Arbeitspflicht für Geflüchtete ab und fordern stattdessen die Aufhebung aller Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen.
Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen. Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete, sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden.
„Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet.
Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ über Schutzsuchende, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Dabei sind die hausgemachten gesetzlichen Restriktionen und komplizierten Verbote, die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete versperren, der Grund dafür, dass viele Geflüchtete nicht arbeiten – nicht eine fehlende Arbeitsbereitschaft bei den Menschen.
Statt auf diese Scheindebatte aufzuspringen, sollten die Förderung von Deutschkursen und einige gesetzliche Änderungen dazu beitragen, viel mehr Geflüchteten die Aufnahme einer Arbeit zu ermöglichen. Die Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen, dass mit dem Erlernen der deutschen Sprache und mit der Streichung des Beschäftigungsverbots die Zahl der erwerbstätigen Geflüchteten signifikant steigen. Außerdem würden mit der Streichung aller Arbeitsverbote die Ausländerbehörden massiv entlastet und Geflüchtete könnten sich direkt auf Arbeitsstellen bewerben, ohne durch die monatelangen Erlaubnisverfahren bei den Behörden von der Arbeitsaufnahme abgehalten zu werden.
Der Flüchtlingsrat hat den Fall eines irakischen Ehepaars öffentlich gemacht. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Entzug der Arbeitserlaubnis jetzt eindeutig für rechtswidrig erklärt.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 10. April um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Aktuelles zum Tag des Flüchtlings
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
während im ganzen Land Millionen Menschen auf die Straße gehen, um gegen die rassistische und teilweise völkisch-faschistische AfD Farbe zu bekennen, setzt die Ampel stückchenweise um, wofür SPD, Grüne und FDP die AfD noch vor fünf Jahren scharf kritisiert haben: die Kriminalisierung der Seenotrettung, ein europäisches Asylsystem mit Lagern an den Außengrenzen, Abschiebungen in den Irak und in den Iran.
Wir haben gerade den Fall eines irakischen Ehepaars öffentlich gemacht und eine beachtliche positive Resonanz erhalten. Ich hoffe, wir können den Fall im Sinne des Paares erfolgreich lösen.
Mit dem sogenannten „Rückführungsverbesserungsgesetz“ – dieser euphemistische Begriff ist nicht weit von „Remigration“ entfernt - sind weitere massive Rechtseinschränkungen und Repressalien verbunden, durch die die tatsächlichen Probleme wie ein Mangel an Unterkünften, Kitaplätzen und finanzieller Unterstützung der Kommunen nicht gelöst werden.
Der Republikanische Anwältinnenverein (RAV) kritisiert, die massiv ausgeweitete Haft von Schutzsuchenden (auf 28 Tage), unzureichende anwaltliche Vertretung im Freiheitsentziehungsverfahren, verfassungsrechtlich bedenkliche Wohnungsdurchsuchungen, verstärkte Geheimhaltungspflichten bei Abschiebungen sowie strafrechtliche Sanktionierung bei falschen Angaben im Asylverfahren Der neueste Knaller in der Politik gegen Schutzsuchende kommt allerdings von den Bundesländern. Auch NRW will jetzt eine „Bezahlkarte“ für Geflüchtete einführen. Zuständig ist die grüne Ministerin Josefine Paul, die allen Ernstes behauptet, damit Bürokratie abbauen und es den Menschen leichter machen zu wollen. Ich bin da eher bei Pro Asyl, die gesagt haben, das sei ein Diskriminierungsinstrument. Nebenbei ist es auch ein Bürokratiemonster, von dem außer der Telematikindustrie wirklich niemand etwas hat. Schon gibt es Vorschläge, etwa vom marktradikalen Ökonomen Bernd Raffelhüschen, dieses Instrument auch auf Bürgergeldempfänger*innen auszuweiten. Gerade Menschen mit wenig Geld sind auf günstige Einkaufsmöglichkeiten angewiesen. Ich kenne aber keine Tafel, keinen Flohmarkt, keine Klassenlehrerin und kein Sozialkaufhaus, die mit Kartenlesegeräten arbeiten.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 13. März um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Tag des Flüchtlings 2024
Verschiedenes
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
am 14.02.2024 um 19:30 Uhr findet die nach § 8 unserer Vereinssatzung jährlich durchzuführende Jahreshauptversammlung statt, zu der der Vorstand hiermit herzlich einlädt.
Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:
Begrüßung durch den Vorstand
Wahl der Versammlungsleitung und des Protokollführers/-in
Bericht des Vorstands
Politische Bilanz des Sprechers – Perspektiven des Flüchtlingsrates
Kassenbericht des Vorstands
Kassenprüfungsbericht
Wahlen der Kassenprüfer/-innen
Wahl des Sprechers
Anträge
Verschiedenes
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung werden wir die laufenden Einzelfälle besprechen und aktualisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand:
Judith Herbe (1. Vorsitzende)
Den Pressebericht der Jahreshauptversammlung finden Sie unter "Aktuelles".
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Abbau der Menschenrechte von Geflüchteten in Europa beschlossen!
Die GEAS-Einigung zwischen den Mitgliedstaaten der EU und dem EU-Parlament ist da und sieht eine massive Entrechtung von Geflüchteten an den Außengrenzen vor. Auch vor der Inhaftierung von Kindern oder Flüchtlingsdeals mit autokratischen Staaten macht die EU keinen Halt.
Die Asylgrenzverfahren, die nach einem ersten Screening nach Ankunft erfolgen, sollen in zwölf Wochen abgeschlossen sein. Daran anschließen kann sich dann ein neues Abschiebungsgrenzverfahren, was ebenfalls bis zu zwölf Wochen dauern kann. Während dieser Zeit sollen die Asylsuchenden als »nicht eingereist« gelten und in absehbar geschlossenen Asylzentren an den Außengrenzen festgehalten werden. Die Rede ist von der Fiktion der Nichteinreise, einem rechtlich fragwürdigem Konstrukt, das schon an deutschen Flughäfen zu de facto Inhaftierungen von Schutzsuchenden führt.
Für drei Gruppen von schutzsuchenden Menschen ist die Anwendung dieser Grenzverfahren verpflichtend: Für Menschen aus Herkunftsländer mit einer europaweiten Schutzquote von unter 20 Prozent, für Personen – selbst unbegleiteten Minderjährigen – denen unterstellt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sein sowie für Schutzsuchenden denen vorgeworfen wird, die Behörden zu täuschen, weil z.B. vermeintlich Dokumente zerstört wurden. Insbesondere diese letzte Anschuldigung könnte rasch von den Behörden erhoben werden.
Besonders dramatisch ist, dass es nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien geben wird. Das bedeutet die monatelange Inhaftierung Minderjähriger, die mit den UN- Kinderrechtskonventionen nicht zu vereinbaren sind. Mit der Europäischen Einigung können zukünftig deutlich mehr außereuropäische Drittstaaten als sicher eingestuft werden, um Flüchtlinge in diese Länder abzuschieben. Weder muss in dem Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, noch muss das ganze Land sicher sein. Wenn es eine entsprechende Vereinbarung zwischen Drittstaat und EU gibt, soll die Sicherheit schlicht angenommen werden können. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, dass Mitgliedstaaten sich weitgehend aus dem Flüchtlingsschutz zurückziehen, indem sie Nachbarländer oder andere Staaten entlang der Fluchtrouten als »sicher« einstufen. Diese Vorgehensweise wird dazu führen, dass Menschen, die nach Europa geflohen sind, ohne Prüfung ihrer tatsächlichen Fluchtgründe in diese Länder abgeschoben werden. Mit der Reform kann die Blaupause des EU-Türkei Deals einfacher auf weitere Drittstaaten übertragen werden. In Griechenland gilt die Türkei aufgrund des Deals unter anderem für syrische und afghanische Flüchtlinge als sicher, ihre Asylverfahren werden deswegen als unzulässig abgelehnt – nach den Gründen, warum sie ihr Herkunftsland verlassen haben, werden sie nicht mehr gefragt.
Zu unserem nächsten Monatstreffen, am Mittwoch, den 10. Januar um 19:30 im Forum Ferdinandstraße 17 laden wir herzlich ein und schlagen folgende Tagesordnung vor:
Aktuelle Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik
Einzelfallberatung
Vorbereitung der Jahreshauptversammlung
Verschiedenes
Allen Freund*innen und Förder*innen des Flüchtlingsrat einen guten Start ins neue Jahr!
Mit herzlichen Grüßen
Reinhard Borgmeier